Beratungseinsatz |
(§37 Abs.3SGB XI) |
Was ist das
Bei einem Pflegeeinsatz geht es nicht, wie häufig befürchtet, um eine Überprüfung des Pflegegrades, sondern
- sind die richtigen Hilfsmittel vorhanden oder können weitere oder andere Hilfsmittel die Pflege erleichtern und verbessern.
- Unsicherheiten bei der Pflege können angesprochen werden
- Entlastungsangebote können besprochen werden.
bei Pflegegrad 2 und 3 | halbjährlich |
bei Pflegegrad 4 und 5 | vierteljährlich |
Wer führt die Beratungseinsätze durch
Pflegefachkräfte die sich durch eine Fortbildung qualifiziert haben.
Monika Seimel
Regine Richter
Gertraud Weiß
Wann ist der erste Beratungseinsatz fällig
Mit dem Bescheid Ihrer Pflegekasse über den zuerkannten Pflegegrad wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie den ersten Beratungseinsatz abrufen müssen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wir bieten Ihnen an, sich in unser System aufnehmen zu lassen, dann werden Sie automatisch von uns angerufen wenn wieder ein Einsatz notwendig ist.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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